Policy positions
Policy position 1
Zwangsmassnahmen nur in absolut letzter Instanz und extrem kurzen Zeiträumen zulassen – stattdessen massiv in Deeskalation, mehr Personal und psychosoziale Alternativen investieren. Ziel: vollständige Umsetzung UN-KRK und Recovery-Ansatz.
Policy position 2
Zwang als notwendiges Schutzinstrument akzeptieren, aber streng an SAMW-Richtlinien binden: ärztliche Anordnung, ständige Evaluation, Dokumentation. Priorität: Verhältnismässigkeit bei akuter Gefahr.
Policy position 3
Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung hat die Schutzpflicht (ZGB Art. 426) Vorrang vor Autonomie – Fixierung oder Zwangsmedikation schützen Leben und Gesundheit aller Beteiligten effektiv.
Policy position 4
Zwang ist Symptom von Personalmangel und fehlender Infrastruktur. Lösung: Strukturelle Verbesserungen statt Schuldzuweisung an Pflegekräfte; Zwang bleibt unvermeidbar, solange das System überfordert ist.











